Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht (Art 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bzw. § 1 Datenschutzgesetz, DSG).

Rasche technologische Entwicklungen und die Globalisierung stellen den Datenschutz und damit das Datenschutzrecht vor immer neue Herausforderungen. Das Ausmaß der Erhebung und des Austauschs personenbezogener Daten hat im Zeitalter von Facebook, Google und Co erheblich zugenommen. Die Technik ermöglicht es Unternehmen wie Behörden, im Rahmen ihrer Tätigkeiten in einem noch nie dagewesenen Umfang auf personenbezogene Daten zurückzugreifen.

Diese Entwicklungen erfordern einen soliden, kohärenten und klar durchsetzbaren Rechtsrahmen im Bereich des Datenschutzes, den die Europäische Union durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschaffen hat. Mit dieser Verordnung geht nicht nur eine Stärkung und präzise Festlegung der Rechte der betroffenen Personen, sondern auch eine Verschärfung der Verpflichtungen für diejenigen einher, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Das durch die DSGVO unionsweit harmonisierte Datenschutzrecht bringt erhebliche Herausforderungen für Unternehmen in der Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich. An die Selbstverantwortung („Accountability“) der Unternehmen werden erhöhte Anforderungen gestellt, die Rechte der Betroffenen werden gestärkt und es gibt strengere Vorgaben für die Datensicherheit.

Diese Leistungen erbringen wir für Sie:

Als Spezialisten für Datenschutzrecht beraten wir Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, insbesondere bei der Umsetzung der DSGVO.

Gemeinsam mit unseren Klienten etablieren wir ein Datenschutz-Compliance-Programm, das die erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO sicherstellt und den Klienten ermöglicht, diese Einhaltung gegenüber den Aufsichtsbehörden auch nachweisen zu können.

Wir unterstützen unsere Klienten in einer effizienten Umsetzung des Datenschutzrechts im Unternehmen und erstellen in Zusammenarbeit mit ihnen die nach der DSGVO erforderlichen Instrumente, wie etwa das Verzeichnis aller Verarbeitungen personenbezogener Daten (Verarbeitungsverzeichnis), die Datenschutzerklärung oder die Datenschutzstrategie. Wir erarbeiten mit den Mandanten praktisch anwendbare Methoden für die Compliance im Datenschutz, z.B. im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung.

Wir treffen die erforderlichen Vorkehrungen zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung und achten darauf, dass unsere Klienten personenbezogene Daten nur auf einer datenschutzrechtskonformen Rechtsgrundlage weitergeben oder übermitteln.

Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Verfahren vor der Aufsichtsbehörde.

  • Berücksichtigung des Datenschutzrechtes in Verträgen
  • Beurteilung von Überwachungs-, Kontroll- und Leistungsbeurteilungssystemen
  • Beurteilung von Überwachungsmaßnamen, zB Videoüberwachung